# Kasse & Miete > Zertifikatsliste des BSI für Technische Sicherheitseinrichtungen (TSE), Kassensicherungsverordnung und Abgabenordnung, veröffentlichte Preislisten der Anbieter Kernfakten: - Das BSI führt 31 Zertifikate für technische Sicherheitseinrichtungen (TSE), Stand 08.11.2026: https://kasse-und-miete.de/tse/ - Wer betroffen ist (§ 1 KassenSichV): Elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen (auch Taxameter). Nicht: Waren- und Fahrscheinautomaten, Parkscheinautomaten, Ladepunkte, Buchhaltungsprogramme. - TSE-Pflicht (§ 146a Abs. 1 AO): Die Kasse und ihre Aufzeichnungen müssen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein, bestehend aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und einheitlicher digitaler Schnittstelle. - Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO): Zu jedem Geschäftsvorfall ist dem Kunden in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang ein Beleg zur Verfügung zu stellen. Beim Verkauf an viele unbekannte Personen kann das Finanzamt auf Antrag befreien. - Mitteilung ans Finanzamt (§ 146a Abs. 4 AO): Kasse, TSE-Art, Seriennummer, Anschaffungs- und Außerbetriebnahmedatum sind dem Finanzamt elektronisch mitzuteilen, jeweils innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme. - [Rechner Kasse kaufen oder mieten](https://kasse-und-miete.de/) - [Liste zertifizierter TSE](https://kasse-und-miete.de/tse/)