
Kassenpflicht nach Branche
In Deutschland gibt es keine Pflicht zur Registrierkasse – aber wer eine elektronische Kasse nutzt, braucht eine zertifizierte TSE, und ob jeder Verkauf einzeln aufgezeichnet werden muss, hängt davon ab, ob Sie Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen (§ 146 Abs. 1 AO).
| Branche | Art | Offene Ladenkasse ohne Einzelaufzeichnung? |
|---|---|---|
| Gastronomie (Restaurant, Café, Imbiss) | Dienstleistung | nein, Einzelaufzeichnung |
| Friseur und Kosmetik | Dienstleistung | nein, Einzelaufzeichnung |
| Einzelhandel und Kiosk | Warenverkauf | ja, bei Barverkauf an unbekannte Kunden |
| Hofladen, Marktstand und Wochenmarkt | Warenverkauf | ja, bei Barverkauf an unbekannte Kunden |
| Taxi und Mietwagen | Beförderung | nein – Taxameter braucht TSE |
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Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Stand: 08.11.2026, geprüft im Gesetzestext.
Häufige Fragen
Gibt es eine Registrierkassenpflicht in Deutschland?
Nein. Wer aber eine elektronische Kasse benutzt, braucht eine zertifizierte TSE (§ 146a Abs. 1 AO). Taxameter und Wegstreckenzähler gelten immer als elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 1 KassenSichV).
Wann reicht eine offene Ladenkasse ohne Einzelaufzeichnung?
Nur beim Verkauf von Waren an viele unbekannte Personen gegen Bargeld und nur ohne elektronische Kasse (§ 146 Abs. 1 AO). Für Dienstleister wie Friseure gilt die Erleichterung nicht.