Kasse für Kosmetik- und Nagelstudio
Bei 6.000 € Kartenumsatz im Monat kostet der günstigste der 7 verglichenen Kartenterminal-Tarife 66 € Gebühren im Monat (SumUp Zahlungen Plus; Listenpreise netto). Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es nicht. Auch mit offener Ladenkasse ist aber jeder Vorgang einzeln aufzuzeichnen – die Erleichterung gilt nur für den Warenverkauf (§ 146 Abs. 1 AO). Wer eine elektronische Kasse benutzt, braucht eine zertifizierte TSE.
Pflichten für Kosmetik- und Nagelstudio
- Behandlungen sind Dienstleistungen: Die Erleichterung von der Einzelaufzeichnung gilt nur für den Warenverkauf. Auch mit offener Ladenkasse ist jede Behandlung einzeln aufzuzeichnen. (§ 146 Abs. 1 AO)
- Kosmetische Behandlungen und verkaufte Pflegeprodukte unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 %, soweit keine Kleinunternehmerregelung genutzt wird. (§ 12 Abs. 1 UStG)
- Eine Befreiung von der Belegausgabepflicht ist nach dem Gesetzeswortlaut nur beim Warenverkauf an viele unbekannte Personen möglich – für Behandlungen also nicht. (§ 146a Abs. 2 Satz 2 AO)
- Der Beleg nennt Art der Leistung, Entgelt, Steuerbetrag und Steuersatz, TSE-Seriennummer, Transaktionsnummer und Signaturzähler – auf Papier oder mit Zustimmung der Kundin bzw. des Kunden elektronisch. (§ 6 KassenSichV)
- Mit elektronischer Kasse: TSE-Pflicht (§ 146a Abs. 1 AO), Beleg für jeden Kunden (§ 146a Abs. 2 AO), Meldung ans Finanzamt innerhalb eines Monats (§ 146a Abs. 4 AO).
Welche TSE zertifiziert ist, zeigt die vollständige BSI-Liste mit 31 Zertifikaten.
Kasse für Kosmetik- und Nagelstudio kaufen: in dieser Reihenfolge
- TSE prüfen: Nur eine zertifizierte TSE erfüllt § 146a Abs. 1 AO – das Produkt in der BSI-Liste (31 Zertifikate) suchen; das Ablaufdatum Ihres TSE-Geräts nennt der Kassenanbieter.
- Kaufen oder mieten? Gesamtkosten über die geplante Laufzeit vergleichen – Rechner.
- Kartenzahlung mitplanen: Gebühren hängen stark vom Umsatz ab – Tarife vergleichen.
- Belege: Jeder Kunde bekommt einen Beleg (§ 146a Abs. 2 AO); auch elektronisch möglich.
- Melden: Kasse und TSE innerhalb eines Monats nach Anschaffung ans Finanzamt (§ 146a Abs. 4 AO).
Kartenterminal: Gebühren nach Umsatz
| Kartenumsatz/Monat | günstigster Tarif | Gebühren/Monat | 12 Monate | teuerster Tarif/Monat |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | myPOS One (1,29 %) | 26 € | 310 € | 55 € |
| 6.000 € | SumUp Zahlungen Plus (0,79 % + 19 €/Monat) | 66 € | 797 € | 86 € |
| 15.000 € | SumUp Zahlungen Plus (0,79 % + 19 €/Monat) | 138 € | 1.650 € | 209 € |
Beispielumsätze, keine Branchendurchschnitte. Ohne Gerätekosten. Listenpreise laut Preisseiten der Anbieter, netto zzgl. MwSt. Prozentsatz gilt für Vor-Ort-Zahlungen mit Girocard bzw. Verbraucherkarten aus dem EWR; Firmen-, Premium- und Amex-Karten kosten bei einigen Anbietern mehr. Aktionspreise sind nicht berücksichtigt. Mit eigenem Umsatz rechnen
Kasse kaufen oder mieten?
Ob sich Kauf oder Miete lohnt, hängt von Anschaffungspreis, Monatskosten und Laufzeit ab: Kauf-oder-Miete-Rechner.
Andere Branchen
- Kasse für Gastronomie (Restaurant, Café, Imbiss)
- Kasse für Friseur und Kosmetik
- Kasse für Einzelhandel und Kiosk
- Kasse für Hofladen, Marktstand und Wochenmarkt
- Kasse für Taxi und Mietwagen
- Kasse für Bäckerei und Konditorei
Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Stand: Rechtslage geprüft am 08.11.2026 im Gesetzestext, Tarife abgerufen am 08.11.2026.
Häufige Fragen
Braucht ein Betrieb in der Branche Kosmetik- und Nagelstudio eine Registrierkasse?
Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es nicht. Auch mit offener Ladenkasse ist aber jeder Vorgang einzeln aufzuzeichnen – die Erleichterung gilt nur für den Warenverkauf (§ 146 Abs. 1 AO). Wer eine elektronische Kasse benutzt, braucht eine zertifizierte TSE.
Was kostet Kartenzahlung bei 6.000 € Umsatz im Monat?
Im günstigsten Tarif (SumUp Zahlungen Plus) etwa 66 € Gebühren im Monat, im teuersten der 7 verglichenen Tarife 86 € (Listenpreise netto, Stand 08.11.2026).
Muss die Kasse beim Finanzamt gemeldet werden?
Ja. Kasse und TSE sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung elektronisch mitzuteilen (§ 146a Abs. 4 AO).